Versicherungen


Hier gehts weiter zum Branchen-Verzeichnis

Newsmeldungen:


Sie beabsichtigen den Bau oder Kauf oder haben Ihr Wunschobjekt bereits?

NEUBAU / UMBAU einer Liegenschaft


Bauwesenversicherung
Mit der Bauwesenversicherung können Sie als Bauherr bei unvorhergesehenen Bauunfällen (z.B. Einsturz einer Decke) die Kosten für die Schadenbehebung am Neubau übernehmen.
Diese Versicherung wird gelegentlich auch durch den Architekten abgeschlossen. Dieser Vertragsabschluss wird vom SIA-Verband (Norm 118) empfohlen.
 

Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
Diese Versicherung ist ein Muss, wenn Sie als Bauherr tätig werden. Das Gesetz sieht eine Kausalhaftung für die Bauherrschaft vor. Bei jedem Bauzwischenfall werden Sie haftpflichtig, unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein Bauunternehmer den Schaden verursacht hat (d.h. unabhängig vom Verschulden).
Ev. wird auch diese Versicherung durch den Architekten abgeschlossen, da diese Versicherung ebenfalls vom SIA-Verband (Norm 118) empfohlen wird.

 Baugarantie-Versicherung
Verlangen Sie eine Baugarantie Ihrer verschiedenen Handwerker. Mit dieser Bestätigung eines Versicherers haben Sie die Garantie, dass im Konkursfalle eines Bauunternehmers allfällige Garantieleistungen trotzdem ausgeführt werden können.
 Bauzeit-Versicherung
Während der Bauzeit muss unbedingt auch das Feuer- und Elementarschadenrisiko bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Diese Versicherung muss durch die Bauherrschaft veranlasst werden.
 

EIGENTÜMER einer Liegenschaft


Gebäude Versicherung Bern GVB
Die Feuer- und
Elementarschadenversicherung ist im Kanton Bern obligatorisch und muss dort auch abgeschlossen werden. Bei einer Handänderung im Kanton Bern wird der neue Eigentümer direkt durch das Grundbuchamt der GVB gemeldet.

Gebäude-Haftpflicht-Versicherung
Für selbstbewohnte Gebäude besteht je nach Versicherungs-Gesellschaft eine entsprechende Deckung über die Privat-Haftpflichtversicherung und sollte bei Erwerb einer Liegenschaft auch dementsprechend beim Versicherer gemeldet werden.
Für alle übrigen Liegenschaften wie z.B Stockwerk-Eigentum muss für das gesamte Gebäude eine eigene Police abgeschlossen werden.

Wasserschaden - Versicherung
Diese Versicherungslösung deckt allfällige Folgekosten bei Wasserleitungsbrüchen oder Eindringen von Wasser via Dach ab.

Glasbruch - Versicherung
Diese Deckung ersetzt den Schaden bei Bruch von Fenstergläsern, Lavabos, etc. Wichtig ist, dass keine Doppelversicherung mit Ihrer Hausratversicherung besteht. Wird das gesamte Gebäude an Dritte vermietet, kann diese Versicherung auch nur auf die „Verglasungen der gemeinsam benutzten Räume“ eingeschränkt werden. Diese ergibt eine massive Prämienreduktion. Die Versicherung der Verglasungen der vermieteten Räume werden üblicherweise dem Vermieter übertragen.

 Böswillige Beschädigung
Im Stadtgebiet oder in der Agglomeration werden häufig Gebäude durch Graffitis oder sonstige böswillige Taten beschädigt. Auch diese Schadenskosten können über eine Versicherung abgedeckt werden.

Privat-Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten und je nachdem bei anderen Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft. 

Hausratversicherung
Diese Versicherung muss natürlich auch den neuen Gegebenheiten, nach Ihrem Umzug, angepasst werden.
 
Lebensversicherungen
Durch den Erwerb von Liegenschaften verändert sich auch die finanzielle Situation des jeweiligen Eigentümers. Bei Bezug von Pensionskassengeldern werden auch automatisch die Versicherungsleistungen reduziert. Die neue Lebenssituation ist mit dem Versicherungsberater zu überprüfen. Lassen Sie sich auch die steuerlichen Vorteile
(z.B. Amortisationspolice) durch Ihren Berater aufzeigen.
 
Mietertrag -Feuer- Versicherung
Bei Vermietung von Liegenschaften ist der Ertragsausfall im Brandfall über eine Versicherungs-Gesellschaft abzudecken.


@Redaktion ibeo.ch